po­li­zei­be­kannt

Wortart:
Adjektiv
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
polizeibekannt
Lautschrift
[poliˈtsaɪ̯bəkant]

Rechtschreibung

Worttrennung
po|li|zei|be|kannt

Bedeutung

der Polizei nicht fremd, nicht neu, bei ihr bereits auffällig geworden

Beispiele
  • polizeibekannte Gewalttäter
  • sie ist wegen verschiedener Delikte bereits polizeibekannt
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