nullum crimen sine lege
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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nullum crimen sine lege
- Worttrennung
- nul|lum cri|men si|ne le|ge
strafrechtlicher Grundsatz, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war
lateinisch; „kein Verbrechen ohne Gesetz“