ip­so fac­to

Gebrauch:
Rechtssprache
Aussprache:
Betonung
ipso facto

Rechtschreibung

Worttrennung
ip|so fac|to

Bedeutung

Rechtsformel, die besagt, dass die Folgen einer Tat von selbst eintreten

Herkunft

lateinisch = durch die Tat selbst

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