Zollgesetz, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Zollgesetz
- Lautschrift
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[ˈtsɔlɡəzɛts]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Zoll|ge|setz
Bedeutung
ⓘGesetz, in dem die Vorschriften und Bestimmungen für die Erhebung von Zöllen (1a) innerhalb des Zollgebiets festgelegt sind