Wit­tum, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Lautschrift
🔉[ˈvɪtuːm]

Rechtschreibung

Worttrennung
Wit|tum

Bedeutungen (2)

  1. (im germanischen Recht) Vermögensleistung des Bräutigams an die Braut bei der Eheschließung [zugleich zum Zwecke der Versorgung der Witwe]
  2. mit einem Kirchenamt verbundenes, zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmtes Vermögen
    Gebrauch
    katholische Kirche landschaftlich

Herkunft

mittelhochdeutsch wideme, althochdeutsch widimo

Grammatik

das Wittum; Genitiv: des Wittum[e]s, Wittümer

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