Wittum, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Wit|tum
Bedeutungen (2)
ⓘ-
(im germanischen Recht) Vermögensleistung des Bräutigams an die Braut bei der Eheschließung [zugleich zum Zwecke der Versorgung der Witwe]
-
mit einem Kirchenamt verbundenes, zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmtes Vermögen
- Gebrauch
- katholische Kirche landschaftlich
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch wideme, althochdeutsch widimo
Grammatik
ⓘdas Wittum; Genitiv: des Wittum[e]s, Wittümer