vom Erblasser testamentarisch eingesetzte männliche Person, die für die Erfüllung der im Testament festgelegten Bestimmungen zu sorgen hat
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Verwendung der Personenbezeichnung
In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker)
gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei
dieser Verwendung
ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere.
Deswegen wird seit einiger Zeit über
sprachliche Alternativen
diskutiert.