Täterwissen, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Täterwissen
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Tä|ter|wis|sen
Bedeutung
ⓘdie Umstände einer Straftat betreffende Kenntnisse, die nur der Täter, die Täterin (und die Polizei) haben kann
- Beispiele
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- klassisches, offenkundiges Täterwissen
- zum Täterwissen gehörende Details
- Täterwissen nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen
Grammatik
ⓘdas Täterwissen; Genitiv: des Täterwissens (ohne Plural)