Son­der­ver­mö­gen, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Sondervermögen
Lautschrift
[ˈzɔndɐfɛɐ̯møːɡn̩]

Rechtschreibung

Worttrennung
Son|der|ver|mö|gen

Bedeutung

Vermögen, dem das Gesetz eine rechtliche Sonderstellung einräumt, ohne dass eine juristische Person mit eigener Rechtsperson besteht (z. B. Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft)

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