Kooperationsverbot, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- besonders Politik
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Kooperationsverbot
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ko|ope|ra|ti|ons|ver|bot
Bedeutung
ⓘRegelung, die eine Zusammenarbeit unterbindet; insbesondere das im Grundgesetz (2b) verankerte Verbot einer (durch Finanzleistungen bewirkten) bildungspolitischen Einflussnahme des Gesamtstaates auf die Bundesländer
- Beispiele
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- fällt das Kooperationsverbot?
- das Kooperationsverbot aufweichen, aufheben
Grammatik
ⓘdas Kooperationsverbot; Genitiv: des Kooperationsverbot[e]s, Plural: die Kooperationsverbote (Plural selten)