Ko­ope­ra­ti­ons­ver­bot, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
besonders Politik
Aussprache:
Betonung
Kooperationsverbot

Rechtschreibung

Worttrennung
Ko|ope|ra|ti|ons|ver|bot

Bedeutung

Regelung, die eine Zusammenarbeit unterbindet; insbesondere das im Grundgesetz (2b) verankerte Verbot einer (durch Finanzleistungen bewirkten) bildungspolitischen Einflussnahme des Gesamtstaates auf die Bundesländer

Beispiele
  • fällt das Kooperationsverbot?
  • das Kooperationsverbot aufweichen, aufheben

Grammatik

das Kooperationsverbot; Genitiv: des Kooperationsverbot[e]s, Plural: die Kooperationsverbote (Plural selten)

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