nach Gutsherrenart (1. [von Speisen] mit kräftigen Gewürzen, Speck u. a. zubereitet, wie es in der gehobenen ländlichen Küche üblich ist. 2. ironisch; in selbstherrlicher Manier [betrieben]: nach Gutsherrenart verfahren, entscheiden; eine Politik nach Gutsherrenart betreiben.)