Fall­le­hen, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Geschichte
Aussprache:
Betonung
Falllehen

Rechtschreibung

Worttrennung
Fall|le|hen

Bedeutung

(besonders in Süd- und Südwestdeutschland übliche) Form der Belehnung mit einem Stück Land zur landwirtschaftlichen Nutzung, das nach dem Tod des Belehnten wieder an den Lehnsherren zurückfällt

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