Ef­fek­ten­ge­schäft, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Bankwesen
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Effektengeschäft

Rechtschreibung

Worttrennung
Ef|fek|ten|ge|schäft

Bedeutung

An- und Verkauf, Verwahrung und Verwaltung von Effekten (1) sowie Ausgabe von fremden Effekten (1) durch ein Kreditinstitut

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