E-Government-Gesetz, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Verwaltungssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Lautschrift
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[ˈiːɡavɐnməntɡəzɛts]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- E-Go|vern|ment-Ge|setz
Bedeutung
ⓘGesetz, das Behörden zu bestimmten, die elektronische Kommunikation und Verwaltung fördernden Maßnahmen verpflichtet (zum Beispiel Einführung der elektronischen Akte)
- Beispiel
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- die Dokumente müssen laut E-Government-Gesetz eine Amtssignatur beinhalten
Grammatik
ⓘdas E-Government-Gesetz; Genitiv: des E-Government-Gesetz[e]s, Plural: die E-Government-Gesetze