E-Go­vern­ment-Ge­setz, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Verwaltungssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Lautschrift
[ˈiːɡavɐnməntɡəzɛts]

Rechtschreibung

Worttrennung
E-Go|vern|ment-Ge|setz

Bedeutung

Gesetz, das Behörden zu bestimmten, die elektronische Kommunikation und Verwaltung fördernden Maßnahmen verpflichtet (zum Beispiel Einführung der elektronischen Akte)

Beispiel
  • die Dokumente müssen laut E-Government-Gesetz eine Amtssignatur beinhalten

Grammatik

das E-Government-Gesetz; Genitiv: des E-Government-Gesetz[e]s, Plural: die E-Government-Gesetze

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