Aban­don, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Lautschrift
🔉[abɑ̃ˈdɔ̃ː]

Rechtschreibung

Worttrennung
Aban|don

Bedeutung

(besonders bei Gesellschaftsverhältnissen, in der Seeversicherung, auch im Börsenwesen) Verzicht auf ein Recht zugunsten einer Gegenleistung

Herkunft

französisch abandon < altfranzösisch a bandon = zur freien Verfügung

Grammatik

der Abandon; Genitiv: des Abandons, Plural: die Abandons

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