10095630

un­ter­schla­gen

Wortart: starkes Verb

Häufigkeit:

Rechtschreibung

Worttrennung:
un|ter|schla|gen
Beispiel:
sie hat [die Beitragsgelder] unterschlagen

Synonyme zu unterschlagen

Aussprache

Betonung:
unterschla̲gen
Lautschrift:
[ʊntɐˈʃlaːɡn̩]

Herkunft

mittelhochdeutsch underslahen, eigentlich = etwas unter etwas stecken

Grammatik

starkes Verb; Perfektbildung mit »hat«

Bedeutungen und Beispiele

  1. Gelder, Werte o. Ä., die jemandem anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden

    Gebrauch

    besonders Rechtssprache

    Beispiel

    Geld, Briefe unterschlagen
  2. etwas Wichtiges nicht mitteilen; jemandem etwas Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen

    Beispiel

    eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen unterschlagen

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