unbenommen
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- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- un|be|nom|men
Bedeutung
ⓘ- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- jemandem unbenommen sein/bleiben (jemandem trotz, angesichts bestimmter Umstände freistehen, zustehen: dieses Recht bleibt Ihnen unbenommen; es ist Ihnen unbenommen, Widerspruch einzulegen; zu benehmen 2)
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch unbenommen = nicht versagt; zugestanden