Werk­ver­trag, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Werkvertrag
Lautschrift
[ˈvɛrkfɛɐ̯traːk]

Rechtschreibung

Worttrennung
Werk|ver|trag

Bedeutung

Vertrag, durch den sich ein Partner zur Herstellung eines (versprochenen) Werks (3), einer Sache, der andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet

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