Über­maß­ver­bot, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Übermaßverbot
Lautschrift
[ˈyːbɐmaːsfɛɐ̯boːt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Über|maß|ver|bot

Bedeutung

Verbot für die öffentliche Verwaltung, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks nicht unbedingt erforderlich sind und zu dem angestrebten Ergebnis in keinem vernünftigen Verhältnis stehen

Grammatik

ohne Plural

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