Pfle­ge­be­auf­trag­te

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, feminin
Gebrauch:
Politik
Aussprache:
Betonung
Pflegebeauftragte

Rechtschreibung

Worttrennung
Pfle|ge|be|auf|trag|te

Bedeutung

weibliche Person, die im Auftrag einer staatlichen Institution Belange, Interessen der Pflege (b) gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt

Beispiele
  • die Pflegebeauftragte der Staatsregierung
  • die Pflegebeauftragte an Gesetzesvorhaben beteiligen

Grammatik

vgl. Beauftragte

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