Le­gist, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Legist

Rechtschreibung

Worttrennung
Le|gist

Bedeutungen (2)

  1. Kenner des römischen Rechts
    Gebrauch
    Geschichte
  2. Verfasser von Gesetzestexten
    Gebrauch
    besonders österreichisch
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

lateinisch-mittellateinisch; „Rechtskundiger“

Grammatik

der Legist; Genitiv: des Legisten, Plural: die Legisten

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