Kron­zeu­ge, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Kronzeuge

Rechtschreibung

Worttrennung
Kron|zeu|ge

Bedeutung

(im angloamerikanischen Strafverfahren) männliche Person, die gegen Zusicherung von Straffreiheit als [Haupt]zeuge der Anklage in einem Prozess um eine Straftat auftritt, an der sie selbst beteiligt war

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

im 19. Jahrhundert nach englisch King's evidence

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