Duchesne-Paragraf, Duchesne-Paragraph, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Aussprache: ⓘ
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- Lautschrift
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[dyˈʃɛn…]
Rechtschreibung
ⓘ- Von Duden empfohlene Schreibung
- Duchesne-Paragraf
- Alternative Schreibung
- Duchesne-Paragraph
- Worttrennung
- Du|ches|ne-Pa|ra|graf, Du|chesne-Pa|ra|graph
Bedeutung
ⓘParagraf des Strafgesetzbuches, der besagt, dass selbst die erfolglose Anstiftung und Verabredung zu einem Verbrechen strafbar ist
Herkunft
ⓘnach einem Belgier namens Duchesne, der sich während des Kulturkampfes (1871–1887) zum Mord an Bismarck erboten hatte
Grammatik
ⓘder Duchesne-Paragraf; Genitiv: des Duchesne-Paragrafen