Akkusationsprinzip, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtswissenschaft
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Akkusationsprinzip
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ak|ku|sa|ti|ons|prin|zip
Bedeutung
ⓘim Strafprozessrecht geltendes Prinzip, nach dem das Gericht ein Strafverfahren erst übernimmt, wenn durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde
Herkunft
ⓘlateinisch
Grammatik
ⓘdas Akkusationsprinzip; Genitiv: des Akkusationsprinzips