beauflagen
- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Gebrauch: ⓘ
- DDR
- Häufigkeit: ⓘ
-
▒░░░░
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
beauflagen
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- be|auf|la|gen
Bedeutung
ⓘ(einer Person, einem Betrieb u. Ä.) eine Pflichtleistung auferlegen
- Beispiel
-
- der Betrieb ist beauflagt worden, die Produktionskosten weiter zu senken
Herkunft
ⓘzu Auflage (2b)
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“