Unterbringungsbefehl, der 🗣 𝗳 𝕏 ✉ Wortart: ⓘ Substantiv, maskulin Gebrauch: ⓘ Rechtssprache Häufigkeit: ⓘ ▒░░░░ Aussprache: ⓘ Betonung Unterbringungsbefehl Rechtschreibung ⓘ Worttrennung Un|ter|brin|gungs|be|fehl Bedeutung ⓘ (anstelle eines Haftsbefehls) erlassene Anordnung, dass ein Beschuldigter, der nicht schuldfähig ist, einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist