Rechtsanwältin, die
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Rechts|an|wäl|tin
Bedeutung
ⓘJuristin mit staatlicher Zulassung als Beraterin und Vertreterin in Rechtsangelegenheiten, besonders auch Prozessen; Anwältin (Berufsbezeichnung)
- Abkürzung
- RA
- Beispiele
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- eine auf Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin
- sie ist zugelassene Rechtsanwältin beim Landgericht Stuttgart
- er lässt sich vor Gericht durch seine Rechtsanwältin vertreten