Rechts­bei­stand, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtsbeistand
Lautschrift
[ˈrɛçtsbaɪ̯ʃtant]

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|bei|stand

Bedeutung

juristisch sachkundige Person, die mit behördlicher Erlaubnis fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, ohne Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zu sein

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