Besuchsrecht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- besonders Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
-
▒░░░░
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Besuchsrecht
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|suchs|recht
Bedeutung
ⓘAnspruch darauf, jemanden besuchen zu dürfen, insbesondere bei getrennt lebenden Eltern das Recht eines Elternteils, sein leibliches Kind regelmäßig zu treffen
- Beispiel
-
- vom Vormundschaftsgericht das Besuchsrecht zugesprochen bekommen
Grammatik
ⓘdas Besuchsrecht; Genitiv: des Besuchsrechts, Plural: die Besuchsrechte