Begnadigungsrecht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Begnadigungsrecht
- Worttrennung
- Be|gna|di|gungs|recht
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Recht, Verurteilte zu begnadigen
- Grammatik
- ohne Plural
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Recht von Verurteilten, begnadigt zu werden
- Beispiel
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- die Begnadigungsrechte stärken