entmündigen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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entmündigen
- Lautschrift
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[ɛntˈmʏndɪɡn̩]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ent|mün|di|gen
Bedeutung
ⓘjemandem durch Gerichtsbeschluss das Recht entziehen, bestimmte juristische Handlungen vorzunehmen
- Beispiele
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- jemanden entmündigen lassen
- 〈in übertragener Bedeutung:〉 der Staat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht entmündigen (ihnen nicht die Mitsprache bei politischen u. a. Entscheidungen verwehren)
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“