au­di­a­tur et al­te­ra pars

Gebrauch:
besonders Rechtssprache
Aussprache:
Betonung
audiatur et altera pars

Rechtschreibung

Worttrennung
au|di|a|tur et al|te|ra pars

Bedeutung

man muss auch die Gegenseite hören

Herkunft

lateinisch; „auch der andere Teil möge gehört werden“

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