Wahl­ver­tei­di­ge­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Wahlverteidigerin

Rechtschreibung

Worttrennung
Wahl|ver|tei|di|ge|rin

Bedeutung

Verteidigerin, die sich ein(e) Angeklagte(r) in einem Strafverfahren selbst wählt (im Unterschied zu einer Pflichtverteidigerin); Vertrauensanwältin

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?