Vor­ver­fah­ren, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Vorverfahren

Rechtschreibung

Worttrennung
Vor|ver|fah|ren

Bedeutungen (2)

  1. (im Strafprozessrecht) Ermittlungsverfahren
  2. verwaltungsinternes Verfahren zur Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Grammatik

das Vorverfahren; Genitiv: des Vorverfahrens, Plural: die Vorverfahren

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