Verwaltungsgericht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Verwaltungsgericht
- Lautschrift
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[fɛɐ̯ˈvaltʊŋsɡərɪçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ver|wal|tungs|ge|richt
Bedeutung
ⓘGericht, das über alle Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts zu entscheiden hat
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit Verwaltungsgericht | |
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Substantive | |
Verben | entscheiden |
Adjektive | Berliner |
Häufig in Verbindung mit Verwaltungsgericht | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit Verwaltungsgericht | |
Substantive | |
Verben | klagen |
Adjektive | bayerisch |
Selten in Verbindung mit Verwaltungsgericht | |
Substantive | |
Verben | urteilen einreichen weisen anfechten lehnen verhandeln |
Adjektive | Kölner Bremer Regensburger Augsburger zuständig Hamburger |