Schutz­be­foh­le­ner

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache, sonst gehoben veraltend
Häufigkeit:
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Aussprache:
Betonung
Schutzbefohlener

Rechtschreibung

Worttrennung
Schutz|be|foh|le|ner

Bedeutung

männliche Person, die jemandes Schutz, Obhut anvertraut ist; Schützling

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Schutzbefohlene/ein Schutzbefohlener; des/eines Schutzbefohlenen, die Schutzbefohlenen/zwei Schutzbefohlene

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