Rechtspositivismus, der
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Rechtspositivismus
- Worttrennung
- Rechts|po|si|ti|vis|mus
Rechtsauffassung, die die Existenz eines Naturrechts leugnet und als Recht nur das bestehende Recht bzw. dessen wertungsfreie Auslegung anerkennt