Rechtsbot, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- schweizerisch
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Rechtsbot
Bedeutung
ⓘgerichtliche Aufforderung, besonders zur Bezahlung einer Schuld