Präjudiz, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Präjudiz
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Prä|ju|diz
Bedeutungen (2)
ⓘ-
Entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle
- Gebrauch
- Rechtssprache
-
Entscheidung, die für zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse maßgebend ist, nach der sich zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse richten
- Gebrauch
- bildungssprachlich
- Beispiel
-
- diese Feiertagsregelung schafft ein Präjudiz, stellt kein Präjudiz für das nächste Jahr dar
Grammatik
ⓘdas Präjudiz; Genitiv: des Präjudizes, Plural: die Präjudize oder Präjudizien