Prä­ju­diz, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Präjudiz

Rechtschreibung

Worttrennung
Prä|ju|diz

Bedeutungen (2)

  1. Entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle
    Gebrauch
    Rechtssprache
  2. Entscheidung, die für zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse maßgebend ist, nach der sich zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse richten
    Gebrauch
    bildungssprachlich
    Beispiel
    • diese Feiertagsregelung schafft ein Präjudiz, stellt kein Präjudiz für das nächste Jahr dar

Herkunft

lateinisch praeiudicium, aus: prae = vor(her) und iudicium, Judizium

Grammatik

das Präjudiz; Genitiv: des Präjudizes, Plural: die Präjudize oder Präjudizien

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