Pflicht­ver­tei­di­ge­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Pflichtverteidigerin

Rechtschreibung

Worttrennung
Pflicht|ver|tei|di|ge|rin

Bedeutung

im Strafverfahren vom Gericht bestellte Verteidigerin (im Unterschied zur Wahlverteidigerin); Offizialverteidigerin

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