Ne­ben­fol­ge, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Nebenfolge

Rechtschreibung

Worttrennung
Ne|ben|fol|ge

Bedeutung

rechtliche Folge einer Straftat, die sich für den Verurteilten neben der Hauptstrafe ergibt (z. B. Verlust der Wählbarkeit, des Stimmrechts und der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden)

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