Nach­lass­pfle­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Nachlasspfleger
Lautschrift
[ˈnaːxlaspfleːɡɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Nach|lass|pfle|ger

Bedeutung

männliche Person, die vom Nachlassgericht eingesetzt ist, einen Nachlass (1) zu sichern, bis die Erbschaft angenommen worden ist

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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