Holschuld, die
Wortart: Substantiv, feminin
Gebrauch: Rechtssprache
Häufigkeit:
Rechtschreibung
- Worttrennung:
- Hol|schuld
Bedeutung
- Geldforderung, Schuld, die am Wohnort des Schuldners geholt werden muss
Beispiel
<in übertragener Bedeutung>: die Anleger haben eine Holschuld (Verpflichtung, sich etwas zu beschaffen) und müssen sich dementsprechend informieren
Aussprache
- Betonung:
- Ho̲lschuld
- Lautschrift:
- [ˈhoːlʃʊlt]
Grammatik
| Singular | |
|---|---|
| Nominativ | die Holschuld |
| Genitiv | der Holschuld |
| Dativ | der Holschuld |
| Akkusativ | die Holschuld |

