Genussschein, Genuss-Schein, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Börsenwesen
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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GenussscheinGenuss-Schein
Rechtschreibung
ⓘ- Von Duden empfohlene Schreibung
- Genussschein
- Alternative Schreibung
- Genuss-Schein
- Worttrennung
- Ge|nuss|schein, Ge|nuss-Schein
Bedeutung
ⓘWertpapier, das dem Inhaber bzw. der Inhaberin verschiedenartige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber einem Unternehmen – unabhängig von dessen Rechtsform – gewährt, z. B. Beteiligung am Reingewinn, an bestimmten Erträgen