Ge­nuss­schein, Ge­nuss-Schein, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Börsenwesen
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Genussschein
Genuss-Schein

Rechtschreibung

Von Duden empfohlene Schreibung
Genussschein
Alternative Schreibung
Genuss-Schein
Worttrennung
Ge|nuss|schein, Ge|nuss-Schein

Bedeutung

Wertpapier, das dem Inhaber bzw. der Inhaberin verschiedenartige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber einem Unternehmen – unabhängig von dessen Rechtsform – gewährt, z. B. Beteiligung am Reingewinn, an bestimmten Erträgen

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