Frei­schul­zen­ge­richt, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
18./19. Jahrhundert
Aussprache:
Betonung
Freischulzengericht

Rechtschreibung

Worttrennung
Frei|schul|zen|ge|richt

Bedeutung

von Abgaben und Lasten freies Gut, mit dessen Besitz zugleich auch das Amt des Bürgermeisters und des Gerichtsherrn verbunden ist

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