Beamter
Wortart: substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
Rechtschreibung
- Worttrennung:
- Be|am|ter
Bedeutung
- Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat

Ein Beamter der Polizei auf einem Motorrad - © Dan Race - Fotolia.comBeispiele
- ein kleiner Beamter
- politischer Beamter (Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- oder Landesregierung stehen muss und der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann)
- die höheren Beamten
- sämtliche Beamten/(auch:) Beamte
- tüchtigem Beamten/(veraltet:) Beamtem wurde Auszeichnung verliehen
- ihm als Beamten/(seltener) Beamtem
- die Ernennung städtischer Beamter/(veraltend:) Beamten
- er war erst drei Monate Beamter auf Probe
Besonderer Hinweis
Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden. Die Bezeichnung Bedienstete ist im Plural ebenfalls auf beide Geschlechter beziehbar.
Synonyme zu Beamter und Beamtin
(schweizerisch) Funktionär, Funktionärin; (meist scherzhaft) Staatsdiener, Staatsdienerin; (österreichisch abwertend) Amtskappl; (Amtssprache) Bediensteter, BediensteteAussprache
- Betonung:
- Beạmter
- Lautschrift:
- [bəˈ|amtɐ]
Herkunft
- substantiviert aus veraltet beamt, Kurzform von ↑beamtet
Grammatik
- der Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte


