Bann­bruch, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtswissenschaft
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Bannbruch
Lautschrift
[ˈbanbrʊx]

Rechtschreibung

Worttrennung
Bann|bruch

Bedeutung

Steuerstraftat desjenigen, der verbotswidrig ohne Verzollung Gegenstände ein- oder ausführt

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