Ap­pel­la­ti­ons­pri­vi­leg, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Geschichte
Aussprache:
Betonung
Appellationsprivileg

Rechtschreibung

Worttrennung
Ap|pel|la|ti|ons|pri|vi|leg

Bedeutung

Vorrecht eines Landesherrn, die Appellationen der Untertanen an die Gerichte zu untersagen

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