Ankaufsrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Ankaufsrecht
- Lautschrift
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[ˈankaʊ̯fsrɛçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- An|kaufs|recht
Bedeutung
ⓘRecht in Bezug auf einen Kauf, das dem Berechtigten die Entscheidungsbefugnis darüber einräumt, ob der Kauf zustande kommt
Grammatik
ⓘdas Ankaufsrecht; Genitiv: des Ankaufsrechtes, Ankaufsrechts, Plural: die Ankaufsrechte