An­kaufs­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Ankaufsrecht
Lautschrift
[ˈankaʊ̯fsrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
An|kaufs|recht

Bedeutung

Recht in Bezug auf einen Kauf, das dem Berechtigten die Entscheidungsbefugnis darüber einräumt, ob der Kauf zustande kommt

Grammatik

das Ankaufsrecht; Genitiv: des Ankaufsrechtes, Ankaufsrechts, Plural: die Ankaufsrechte

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