Ge­danken­strich

Der Gedankenstrich zeigt einen Wechsel an: einen Erwartungswechsel, einen Themenwechsel, einen Sprecherwechsel oder einen Wechsel im Satzbau. In der gesprochenen Sprache erscheint dann oft eine deutliche Pause. Teilweise können anstelle eines Gedankenstrichs auch andere Satzzeichen wie Kommas oder Klammern gesetzt werden. 

Der einfache Gedankenstrich

D 43

Ein Gedankenstrich kündigt einen Erwartungswechsel an, zum Beispiel eine überraschende Wendung ‹§ 77 E1›. (Teilweise kann an dieser Stelle auch ein Doppelpunkt oder ein Komma stehen.)

Zum Beispiel

  • Er glaubte sich in Sicherheit – ein verhängnisvoller Irrtum.
  • Plötzlich – ein gellender Aufschrei!
    Hier auch möglich: Plötzlich: ein gellender Aufschrei!
    Oder: Plötzlich, ein gellender Aufschrei!
  • Du kannst das Auto haben – und zwar geschenkt!
    Hier auch möglich: Du kannst das Auto haben, und zwar geschenkt!

D 44

Zwischen Sätzen kann der Gedankenstrich den Wechsel des Themas oder des Sprechers anzeigen ‹§ 77 E1›.

Zum Beispiel

  • Wir sprachen in der letzten Sitzung über die Frage der Neustrukturierung unserer Abteilung. – Ist übrigens heute schon die Post gekommen?
  • »Mein Sohn, was birgst du so bang dein Gesicht?« – »Siehst, Vater, du den Erlkönig nicht?«

Der doppelte (paarige) Gedankenstrich

D 45

Mit Gedankenstrichen kann ein Wechsel im Satzbau angezeigt werden, insbesondere das Einschieben eines Zusatzes. Die Gedankenstriche grenzen den Zusatz deutlich vom übrigen Text ab ‹§ 77 E1›. Mit etwas anderer stilistischer Wirkung können an den entsprechenden Stellen oft auch Kommas oder Klammern stehen. 

Zum Beispiel

  • Dieses Bild – es ist das letzte und bekannteste der Künstlerin – wurde vor einigen Jahren nach Amerika verkauft.
    Hier auch möglich: Dieses Bild, es ist das letzte und bekannteste der Künstlerin, wurde ...
    Oder: Dieses Bild (es ist das letzte und bekannteste der Künstlerin) wurde ...

1. Bei Zusätzen, die in Gedankenstrichen eingeschlossen sind, wird das erste Wort kleingeschrieben, es sei denn, die Großschreibung ist aus anderen Gründen notwendig (z. B. Substantiv, Anredepronomen) ‹§ 77 E4›.

Zum Beispiel

  • Mein Onkel – ein großer Tierfreund – lebt mit seinen Katzen in einer alten Mühle.
  • Obst – Kirschen und Bananen ganz besonders – isst sie gern.
  • Eines Tages – es war mitten im Sommer – hagelte es.

2. Ausrufe- oder Fragezeichen, die zu einem eingeschobenen Zusatz gehören, stehen unmittelbar hinter diesem, also vor dem zweiten Gedankenstrich ‹§ 77 E4›.

Zum Beispiel

  • Unsere kleine Absprache – Sie erinnern sich noch? – sollte besser unter uns bleiben.
  • Die Firma hat – endlich! – gezahlt.

3. Es steht jedoch kein Punkt vor dem zweiten Gedankenstrich, auch wenn es sich bei dem Einschub um einen vollständigen Satz handelt ‹§ 77 E4›.

Zum Beispiel

  • Sie flüsterte mir – ihre Stimme war kaum zu hören – den Namen ins Ohr.

4. Nach dem zweiten Gedankenstrich steht ein Komma, wenn es auch ohne den eingeschobenen Zusatz stehen müsste ‹§ 77 E2›.

Zum Beispiel

  • Sie sagte – wie immer –, dass sie nichts wisse.
  • Er verschweigt – leider! –, wen er mit seinem Vorwurf gemeint hat.

5. Der zweite Gedankenstrich steht nicht, wenn der Zusatz am Ende des Satzes steht ‹§ 77 E3›.

Zum Beispiel

  • Er isst gern Obst – insbesondere Kirschen und Bananen.