evinzieren
- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtswissenschaft
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
evinzieren
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- evin|zie|ren
Bedeutung
ⓘjemandem durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, weil ein anderer ein größeres Recht darauf hat
Herkunft
ⓘlateinisch evincere (2. Partizip: evictum) = völlig besiegen, spätlateinisch als juristisches Fachwort = (auf gerichtlichem Wege) wiedererlangen